Solidaritätszuschlag Soli rückwirkend zum 31.12.2019 abschaffen !!!
Der Solidaritätszuschlag ist eine so genannte Ergänzungsabgabe. Eine solche Abgabe braucht eine stichhaltige Begründung. Diese waren die hohen Kosten für den Aufbau Ost. Dieser ist finanziell gesehen abgeschlossen, was sich am Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019 zeigt. Eine Beibehaltung des Solidaritätszuschlags ist deshalb aus Expertensicht verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig.
31.12.2019
Ablauf Solidarpakt II
JETZT
Abschaffung Soli rückwirkend zum 31.12.2019
5.840.839.797
zuviel erhobenen Soli in Euro, Stand 17.04,.2020 (Quelle #SoliUhr)
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